EU-Beschluss mit möglichen Folgen für den Dartsport

PDC und BDO

Ein Beschluss der EU-Kommission in Bezug auf das Eislaufen hat möglicherweise auch Auswirkungen auf den Dartsport. Der ehemalige Eisschnellläufer Mark Tuitert und der frühere Shorttracker Niels Kerstholt (beide Niederlande) sahen einen „Machtmissbrauch innerhalb des Eislaufsports“ und hatten Beschwerde eingelegt.

Die „Internationale Eislaufunion“ (ISU) wollte ihren Mitgliedern nämlich die Teilnahme an Wettkämpfen verbieten, die nicht von ihr selbst oder den nationalen Eislaufverbänden organisiert wurden. Die Eisläufer wandten sich vor drei Jahren an die EU-Kommission, weil die ISU den Läufern, die an einem lukrativen Schaukampf in Dubai teilnehmen wollten, lebenslange Sperren androhte. Tuitert und Kerstholt, die mittlerweile ihre Profi-Karriere beendet haben, klagten vor dem Exekutivorgan der EU gegen diese Entscheidung.

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, dass die EU-Kommission Tuitert und Kerstholt im Recht sieht. Die Kommission ist der Auffassung, dass ein Dachverband seinen Sportlern die Teilnahme an Wettkämpfen, die von anderen Veranstaltern organisiert werden, nicht prinzipiell untersagen darf. Die endgültige Entscheidung der EU-Kommission wird in einigen Wochen erwartet.

Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere Sportarten, so auch auf den Dartsport. Die Eislaufunion wird womöglich gezwungen sein, ihr Regelwerk anzupassen. Zudem muss die ISU vermutlich eine Geldstrafe bezahlen. Von der Entscheidung der EU-Kommission könnten vor allem die Dartspieler profitieren. Denn die Teilnehmer der Lakeside-WM müssen beispielsweise einen Vertrag unterschreiben, der sie dazu verpflichtet, ihre bei der Weltmeisterschaft gewonnenen Preisgelder zurückzuzahlen, wenn sie an der „Q-School“, einer viertägigen Veranstaltung, bei der die Tour Cards für die „PDC Pro Tour“ vergeben werden, teilnehmen wollen. Außerdem dürfen Spieler, die eine „PDC Tour Card“ besitzen oder an einem TV-Turnier der PDC teilgenommen haben (mit Ausnahme der PDC UK Open), nicht im selben Jahr bei einem BDO-Turnier antreten.

Die PDC hantiert ebenfalls strenge Regeln bezüglich der Teilnahme an Turnieren anderer Organisationen. PDC-Spieler dürfen nicht ohne Genehmigung ein Turnier spielen, das im Internet oder Fernsehen übertragen wird. Durch den EU-Beschluss könnten diese Regelungen kippen und die Spieler an Veranstaltungen beider Organisationen teilnehmen.

Text: Pieter Verbeek
Übersetzung: Martin Rönnberg

Erste Infos zur europäischen Q-School

PDC

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